Kaminkehrerarbeiten

Kaminkehrerarbeiten

Ihr Kaminkehrermeister in Stadt und Landkreis Regensburg

Sicherheit, Brandschutz & Effizienz -
für saubere Kamine & sichere Feuerstätten

Ob gesetzlich vorgeschrieben oder individuell beauftragt – wir kümmern uns um alle Kaminkehrerarbeiten rund um Ihr Zuhause. Dazu gehören regelmäßige Überprüfungen, die der Gesetzgeber vorgibt, ebenso wie zusätzliche Leistungen, die Sie bei uns direkt in Auftrag geben können – etwa eine Kamerauntersuchung des Kamins oder eine Gashausschau.

Wir sind für Sie im Landkreis Regensburg unterwegs, sowie in Parsberg und Umgebung und in Luppurg.

Kurz gesagt: Wir sorgen dafür, dass alles sicher läuft – und unterstützen Sie zusätzlich mit modernen Dienstleistungen rund um Energie, Sicherheit und Effizienz.

Logo der Kaminkehrer/Schornsteinfeher mit dem Slogan "Wir machen Energiewende. Einfach"

Das übernehmen wir für Sie

Als Kaminkehrer übernehmen wir sowohl gesetzlich vorgeschriebene Überprüfungen als auch frei beauftragbare Leistungen –
im gesamten Landkreis Regensburg und darüber hinaus.

Gesetzlich vorgeschriebene Kaminkehrertätigkeiten

Im Rahmen der Kehr- und Überprüfungsordnung gemäß KÜO & 1. BimSchV.
Diese Leistungen müssen regelmäßig durchgeführt werden – zur Sicherheit und zum Schutz der Umwelt.

Messung KÜO und 1.BimschV

Wir führen alle gesetzlich vorgeschriebenen Messungen an Feuerstätten für Öl-, Gas- oder Biomassebetrieb zuverlässig und fachgerecht durch. Diese Überprüfungen stellen sicher, dass Ihre Anlage effizient arbeitet, die gesetzlichen Grenzwerte einhält und umweltfreundlich betrieben wird.

Kaminkehren

Wir kehren Ihren Schornstein und die verbindungsstücke Ihrer Öl-, Gas- oder Biomassefeuerstätte gründlich und fachgerecht. Regelmäßiges Kehren sorgt für einen sicheren Abzug der Abgase, optimalen Zug und beugt gefährlichen Rußbränden vor.

Zusätzliche Leistungen - frei wählbar

Individuelle Services für mehr Komfort, Sicherheit und Energieeffizienz.

Rauchwarnmelder-Service

Beratung, fachgerechter Einbau und Wartung von Rauch-, Hitze- und Kohlenmonoxidwarnmeldern gemäß DIN EN 14604.

Gashausschau

Sicherheitsprüfung Ihrer Gasinstallation nach TRGI – empfohlen einmal jährlich.

Blower-Door-Messung

Differenzdrucktest zur Überprüfung der Luftdichtheit – ideal bei Neubauten oder Sanierungen.

Kamerabefahrung

Innere Zustandskontrolle Ihrer Abgaswege – zur Schadensfrüherkennung oder Planung von Maßnahmen.

Reinigung von Lüftungsanlagen

Für bessere Raumluft, weniger Staubbelastung und höhere Anlagen-Effizienz.

Einbau & Austausch von Schornsteintüren

Ein intaktes Kamintürchen sorgt für sicheren Betrieb und verhindert Funkenflug und Rauchaustritt.

Reinigung von Feuerstätten

Für Öl-, Gas- oder Biomassebetriebe. Verbessert den Wirkungsgrad, senkt den Brennstoffverbrauch, reduziert Emissionen und erhöht die Lebensdauer Ihrer Anlage.

Wartung und Reinigung von Öfen und Einzelfeuerstätten

Dichtungstausch und Schamotttausch.

Ob Termin oder kurze Anfrage – wir sind gerne für Sie da

Haben Sie Fragen oder möchten einen Termin vereinbaren? Kontaktieren Sie uns oder fordern Sie bequem Ihren Rückruf von uns an. 

Sie haben Fragen zu den Kaminkehrerleistungen?

Unsere Antworten auf die häufigsten Fragen geben Ihnen einen schnellen Überblick. Sollte Ihr Anliegen nicht dabei sein, nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.

Die Feuerstättenschau findet alle ca. 3,5 Jahre (2 mal in 7 Jahren) statt und ist eine umfassende Sicherheitsprüfung aller Feuerstätten, Abgasleitungen und Schornsteine in Ihrem Gebäude. Sie dient dazu, Gefahren zu erkennen und die notwendigen Arbeiten im Feuerstättenbescheid festzuhalten. Normale Kaminkehrertätigkeiten wie Kehren oder Messen finden dagegen regelmäßig gemäß den im Feuerstättenbescheid festgelegten Fristen statt.

Das hängt von der Art der Feuerstätte, der Brennstoffart und der Nutzung ab.
Die genauen Intervalle sind im Feuerstättenbescheid festgelegt – dieser wird Ihnen nach der Feuerstättenschau ausgehändigt.
Typische Intervalle:
• Kaminöfen: 1–3 Mal pro Jahr
• Öl-/Gasheizungen: einmal jährlich
• Gas Brennwert in der regel 2 jährig 
Der Bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger ist in einem Kehrbezirk für hoheitliche Aufgaben verantwortlich.
Dazu gehören:
• Durchführung der Feuerstättenschau
• Führen des Kehrbuchs
• Abnahmen neuer oder geänderter Feuerstätten
• Überprüfung, ob die vorgeschriebenen Arbeiten fristgerecht durchgeführt wurden

Eine Abnahme ist die sicherheitstechnische Überprüfung einer neuen oder wesentlich geänderten Feuerungsanlage, bevor diese in Betrieb geht. Dabei wird kontrolliert, ob die Anlage den gesetzlichen Vorschriften entspricht und sicher betrieben werden kann.

Ja – eine regelmäßige Reinigung sorgt für saubere Raumluft, reduziert den Energieverbrauch und verlängert die Lebensdauer der Anlage.
Außerdem beugt sie Keim- und Schimmelbildung in den Lüftungskanälen vor.

Sie erhalten von uns ein Formular für das SEPA-Lastschriftmandat.
Einfach ausfüllen, unterschreiben und an uns zurücksenden – dann werden fällige Beträge bequem automatisch abgebucht. Am ende jeder Rechnung mit angedruckt. gerne auch Formlos mit Anschrift und Name und Kontonummer formlos per Email an kontakt@kaminkehrer-heiden.de.

Ja – gerne! Teilen Sie uns einfach Ihre E-Mail-Adresse mit und wir senden Ihnen künftig Rechnungen, Protokolle und Anmeldungen für Kaminkehrerarbeiten digital zu.

Der Brauch stammt aus einer Zeit, in der ein sauberer Schornstein lebenswichtig war, um Brände oder Rauchvergiftungen zu verhindern.
Wer den Kaminkehrer sah, wusste: „Das Haus ist sicher“ – und so wurde er zum Glücksbringer.
Bis heute gilt: Ein Händedruck vom Kaminkehrer bringt Glück!

Termin anfragen

Schicken Sie mir gern Ihren Wunschtermin – ich melde mich mit einer Bestätigung oder einem Vorschlag zurück.

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